Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
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Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung und Betreuung der Bewerberkampagne auf Meta.
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Dieser Vertrag ist ein gemischter Werk-/Dienstleistungsvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 611 ff., 631 ff. BGB Anwendung.
§ 2 Leistungen der Metzgereipartner Grün
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Der Auftragnehmer erbringt sowohl Werkleistungen als auch Dienstleistungen.
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Die Werkleistungen umfassen insbesondere:
a. Einrichtung von Meta-Werbeaccounts
b. Schaltung von Werbeanzeigen auf Meta
c. Gestaltung von Werbeanzeigen
d. Erstellung von Bewerbertrichtern sowie Landing Pages
e. Video- und Fotoshooting vor Ort
f. Auf Wunsch des Auftraggebers organisiert der Auftragnehmer Models für den Drehtag. Dabei wird pro Model ein Entgelt in Höhe von 200 € fällig. -
Die Dienstleistungen umfassen insbesondere:
a. Laufende Optimierung der bestehenden Werbeanzeigen und Landing Pages
b. Technische Wartung von Werbeanzeigen, Landing Pages und Automationen
c. Laufende Veröffentlichung neuer Stellen
§ 3 Leistungen des Kunden
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Der Kunde stellt im Rahmen der Einrichtung Informationen und Inhalte (z. B. Bilder und Texte) für die Bewerberkampagne zur Verfügung.
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Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle vom Kunden gewünschten Texte, Fotografien, Grafiken und Tabellen.
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Die in Abs. 1 und 2 beschriebenen Daten werden der Metzgereipartner Grün in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
§ 4 Daten
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Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird eine Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.
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Die Datenhoheit liegt beim Auftraggeber. Dem Auftragnehmer gehören keine Daten.
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Wird der Vertrag nicht verlängert, werden die Automatisierungen eingestellt. Die Daten bleiben weiterhin bestehen.
§ 5 Tools und Lösungen von Drittanbietern
Tools und Lösungen von Drittanbietern werden direkt über die jeweiligen Anbieter abgerechnet.
§ 6 Zahlungsbedingungen
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Zahlungsziel: sofort, rein netto.
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Die Rechnungsstellung für die Einrichtung erfolgt mit Annahme dieses Angebots.
- Abwicklung von Werbebudgets: Werbebudgets, die durch den Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers verwaltet werden, sind vom Auftraggeber monatlich im Voraus auf Basis des geplanten Werbebudgets zu zahlen. Die Zahlung hat bis spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats zu erfolgen. Für die Abwicklung erhebt der Auftragnehmer eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 % des Netto-Werbebudgets. Der Auftraggeber kann alternativ eigene Werbekonten nutzen; in diesem Fall entfällt die Bearbeitungspauschale. Nicht genutzte Budgetanteile werden dem Auftraggeber gutgeschrieben oder mit dem Folgemonat verrechnet.
§ 7 Zahlungsverzug
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Eine Nichteinhaltung der Zahlungsziele kann zum Aussetzen der Automatisierungen und Betreuung führen.
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Die monatliche Betreuung und Rechnungsstellung bleiben auch bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung bestehen.
§ 8 Haftung
Metzgereipartner Grün haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.
§ 9 Vertragslaufzeit
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Kündigungsfrist: 3 Monate zum Vertragsende.
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Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.
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Ab dem 4. Monat betragen die monatlichen Gesamtkosten für die Betreuung 1.190 € netto.
§ 10 Zusatz in den AGB – Erfolgsbasierte Zusammenarbeit & Abrechnungsbedingungen
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Einstellung auf alternativer Position
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Bei vergleichbarer Tätigkeit (z. B. Thekenkraft, Verkäufer:in, Küchenhilfe): Pauschale 600 € netto
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Bei deutlich einfacherer Tätigkeit (z. B. Kassierer:in): Pauschale 300 € netto
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Bei klar untergeordneter Tätigkeit (z. B. Reinigungskraft < 550 €/Monat): Keine Vergütung
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Probearbeit / konkretes Angebot
Wird ein:e Bewerber:in zu einem Probetag eingeladen oder erhält ein konkretes Stellenangebot (mündlich oder schriftlich), gilt dies als qualifiziertes Vorstellungsgespräch und ist abrechnungsfähig. -
Teilzeit-/Minijob-Verhältnisse
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Teilzeit: Vergütung in voller Höhe fällig
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Minijob: Keine Vergütung
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Einstellung trotz Abweichung von Kriterien
Wird ein:e Bewerber:in eingestellt, obwohl nicht alle Qualifikationskriterien erfüllt sind, gilt das Gespräch als qualifiziertes Vorstellungsgespräch: Vergütung 600 € netto. -
Eigenständige Bewerbungen ohne Mitteilung
Meldet sich ein:e Bewerber:in direkt beim Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer informiert wurde, basiert die Zusammenarbeit auf Vertrauen. Bei offensichtlichem Zusammenhang mit der Kampagne ist der Auftraggeber zur Meldung und Zahlung der Pauschale verpflichtet. -
Bereitstellung von Interviewterminen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer zeitnah und ausreichend Interviewtermine zu nennen (empfohlen: mind. 3 pro Woche, möglichst am gleichen oder folgenden Werktag nach Erstkontakt). -
Rückmeldung zu Bewerbungsgesprächen
Spätestens 3 Werktage nach jedem Gespräch ist im Bewerberportal anzugeben, ob die Qualifikationskriterien erfüllt wurden. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Termin als qualifiziertes Vorstellungsgespräch und wird abgerechnet. Bei unplausiblen Rückmeldungen behält sich der Auftragnehmer stichprobenartige Überprüfungen vor. -
Verbindlichkeit vereinbarter Termine
Vereinbarte Vorstellungsgespräche dürfen vom Auftraggeber nicht vor dem Termin kontaktiert werden, um Gehalts- oder Vertragskonditionen auszuloten. Bereits bestätigte Vorstellungsgespräche dürfen vom Auftraggeber nicht einseitig abgesagt werden, insbesondere nicht mit der Begründung, die Stelle sei bereits besetzt oder es bestehe kein weiterer Personalbedarf. -
Terminabsagen seitens des Arbeitgebers
Terminabsagen durch den Auftraggeber sind nach verbindlicher Bestätigung nur mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden zulässig. Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin („No-Show“), ohne eine rechtzeitige Absage gemäß Ziff. 1 mitzuteilen, gilt das Vorstellungsgespräch ebenfalls als durchgeführt und ist in voller Höhe abrechnungsfähig. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, gilt das Vorstellungsgespräch als durchgeführt und ist in voller Höhe abrechnungsfähig.
§ 11 Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich der Aufhebung der Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.